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VISpas Infos

Seit dem 1. Januar 2007 ersetzt der VISpas - im handlichem Kreditkartenformat - die bis dato gültige „Sportvisakte“ und „Grote Vergunning“. Mit diesem VISpas können Sie in allen Gewässern fischen, welche in der mitgelieferten Liste von Angelgewässern genannt werden („Lijst van Viswateren“). Was darf man nun mit dem neuen VISpas?

Mit dem VISpas und der dazugehörigen "Lijst van Viswateren" dürfen Sie an allen aufgelisteten Gewässern (die in der entsprechenden Liste stehen) mit zwei Ruten und den erlaubten Ködern angeln. Sie haben so nur ein Dokument, was Ihnen die Mitgliedschaft in einem Angelverein, dem Verband und bei „Sportvisserij Nederland“ bestätigt. Das erleichtert die allg. Kontrollen, den wichtigen Fischbesatz und das Organisieren von Angelwettbewerben. Sie sind Mitglied von „Sportvisserij Nederland“ und tragen somit auch Verantwortung, damit Sie, nicht nur als Gast sondern vielmehr als ein Teil der "niederländischen Sportanglergemeinschaft", auch noch auf lange Sicht diesem wunderschönen Hobby in den Niederlanden nachgehen können.

Der Jugend VISpas
Für alle jungen Sportangler unter 14 Jahren gibt es ein gesondertes Dokument: den sog. "jeugdVISpas". Dieser Ausweis ist bestimmt für alle Jugendmitglieder der bei „Sportvisserij Nederland“ angeschlossenen Vereine. Mit dem jeugdVISpas erhalten junge Angler dieselben Möglichkeiten wie die erwachsenen Sportangler mit dem VISpas. Jungangler kriegen selbstverständlich auch zusammen mit dem jeugdVISpas die landesweite Liste von Binnengewässer (inkl. evtl. Verbands- und Vereinsgewässer). Sie dürfen dann auch an all diesen aufgelisteten Gewässern mit zwei Ruten und den gesetzlich erlaubten Ködern fischen. Es gelten dann auch dieselben Bedingungen wie beim VISpas, nur müssen die Jungangler unter 14 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen sein, der dann im Besitz eines VISpas ist!
 

In aller Deutlichkeit: Der "jeugdVISpas" gilt nur für Jugendliche unter 14 Jahren (Grenzdatum: 1. Januar des betreffenden Jahres). Sind die Kinder 14 Jahre alt oder älter, dann benötigen sie den VISpas. Beide Dokumente sind gekoppelt an einer Vereinszugehörigkeit die Teil von Sportvisserij Nederland darstellt. Der jeugdVISpas ist somit auch Mitgliedsausweis des betreffenden Angelsportvereins.

Wie so oft gilt auch hier eine Ausnahme das Jugendliche eine Erlaubnis bzw. Vispas benötigen um zu fischen. Jugendlichen bis14 Jahren sind davon freigestellt, wenn sie in Begleitung eines Erwachsenen mit gültiger Erlaubnis (VISpas oder Kleine VISpas) sind. Allerdings darf dann das Kind nur mit einer Rute angeln!


Allgemeine Bedingungen beim VISpas.
Der Halter vom VISpas hat sich strikt an die folgenden Bestimmungen und gesetzliche Regeln zu halten. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen und Regeln ist gleichzusetzen mit Angeln ohne Erlaubnis und wird nach dem niederländischen Fischereirecht mit Bußgeld bzw. Anzeige geahndet.

1. Die landesweite Liste mit Fischgewässern (2007 - 2009) die bei dem VISpas gehört sind auch nur in Kombination mit dem VISpas gültig. Nur die Liste mit den Fischgewässern selbst gibt noch kein Recht zur Ausübung der Angelei.

2.
Der Halter des VISpas darf an diesen gelisteten Gewässern mit max. zwei Ruten mit den gesetzlich erlaubten Ködern fischen.
3. Der gefangene Fisch muß unbeschädigt in das selbe Gewässer zurückgesetzt (catch & release) bzw. zum Eigenbedarf entnommen werden (Hinweis: Schonzeiten und Fangbegrenzung!).

Es ist strengstens verboten:
4. Den gefangenen Fisch zu verkaufen!
5. Wettangeln zu organisieren, es sei denn, man hat dafür eine schriftliche Zustimmung vom entsprechenden Fischrechtbesitzers, des Verbandes oder des Vereins erhalten. Sollte man am Angelgewässer auf einen abgesperrten Sektor treffen, welcher für ein genehmigtes Wettangeln reserviert wurde, muß man diesen freilassen.

6.
Sog. "Rallyangeln" zu betreiben oder daran teilzunehmen. Sowie sonstige Wettangeln, wo der gefangene Fisch getötet wird, um das Resultat zu ermitteln.
7. Mehr als 15 (!) getötete Süßwasserfische größer als 15 cm zu besitzen.
8. Mit gefärbten Maden zu angeln bzw. zu füttern.

9.
Fremdes Eigentum sowie die Natur durch rücksichtsloses Handeln zu zerstören, beschädigen sowie zu verunreinigen.
10. So zu fischen, daß Wasservögel den ausgelegten Köder packen können.
11. Angelschnüre und sonstigen Abfall am Angelplatz zurückzulassen. Beim Verlassen des Angelplatzes muß dieser ordentlich und sauber hinterlassen werden!

12.
Private Grundstücke und Ufer ohne Zustimmung des Eigentümers zu betreten. Auch wenn man das Recht hat das anliegende Gewässer zu beangeln.
13. Grund und Ackerflächen zu betreten, wo noch zu erntendes Getreide steht oder noch Gras gemäht werden muß. Außer man besitzt das gültige Begehungsrecht.
14. Haustiere mitzunehmen bei frei laufendem Vieh. Gatter und Zäune müssen immer verschlossen bleiben.

In Naherholungs- und Naturschutzgebieten muß man sich an die Vorschriften und Regeln halten. Diese sind mittels Schilder deutlich angegeben.

Man ist verpflichtet die entsprechenden Angeldokumente stets bei sich zu führen und auf Verlagen den entsprechend autorisierten Stellen (befugte Kontrolleure des Vereins, des Verbandes, der Sportvisserij Nederland sowie der Polizei) ohne zu zögern vorzuzeigen.

 

Man angelt auf eigenes Risiko und ist selbst für sein Handeln am Wasser verantwortlich. Sportvisserij Nederland, die Verbände, die Angelsportvereine sowie die Eigentümer des Angelgewässers sind in keiner Weise verantwortlich und haftbar.

Der VISpas und der kleine VISpas sowie die Liste mit allen Angelgewässern die dazu gehören sind strickt persönlich, jedoch bleiben sie Eigentum des entsprechenden Angelvereins der sie ausgestellt hat sowie von Sportvisserij Nederland.

Alle hier aufgeführten Bedingungen und Regeln gelten für alle aufgelisteten Gewässer in den entsprechenden Gewässerlisten. Per Verbandsgebiet sowie per Angelgewässer können zusätzliche Bestimmungen und Beschränkungen gelten. Diese sind dann separat bei den entsprechenden Gewässern aufgelistet.

So könnte es z.B. in einer bestimmten Periode verboten sein, bestimmte Köder zu verwenden. Auch wäre es möglich, daß Sie verpflichtet sind, bestimmte Fischarten zurückzusetzen. Im Allgemeinen werden auch immer die Mindestmaße erwähnt. Informieren Sie sich deshalb immer vor dem Angeln ausführlich über die jeweils gültigen Regeln an dem von Ihnen ausgewählten Gewässer in den jeweiligen „viswaterlijsten“, bei den örtlichen Angelgerätehändlern oder den sog. VVV-Büros, die mit den deutschen Fremdenverkehrsbüros vergleichbar sind. Die Informationspflicht ist eine Holschuld jeden einzelnen Anglers!!!

Manchmal brauchen Sie auch noch einen Betretungsrechtschein. Informieren Sie sich an Ort und Stelle, ob Sie einen Betretungsrechtschein brauchen bzw. wo Sie diesen bekommen können.

Melden Sie Fischwilderei und illegale Angelei! Beim AID (Algemene Inspectie Dienst) werden Ihre Beobachtungen und Meldungen seriös genommen. Meldungen bitte beim AID, unter Telefon: 0031 45-546 62 30.
 

Abschließend noch ein Wort: Ich habe diese Infos nach bestem Gewissen gesammelt, was aber nicht heißt, daß sie der Weisheit letzter Schluß sind. Sollte ich Fehler gemacht oder was übersehen haben, wäre ich über eine Info sehr dankbar!!!!

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